Vorsorge treffen – heute entscheiden, morgen abgesichert sein
Vorsorgevollmacht · Patientenverfügung · Private Bestattungsvorsorge
Niemand beschäftigt sich gerne mit den unangenehmen Seiten des Lebens. Und doch ist es wichtig, sich frühzeitig mit einer entscheidenden Frage auseinanderzusetzen:
Was passiert, wenn ich nach Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann?
Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen – unabhängig vom Alter.
Ist man plötzlich nicht mehr handlungsfähig, entstehen rasch Probleme:
- laufende Rechnungen bleiben offen
- Bankgeschäfte können nicht erledigt werden
- Versicherungen und Behörden verlangen Entscheidungen
- medizinische Maßnahmen müssen genehmigt werden
👉 Ohne Vorsorge bestellt das Gericht einen Vertreter. Das Verfahren kann Zeit in Anspruch nehmen – und bis dahin ist oft niemand befugt, selbst einfache Dinge zu regeln.
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie schon heute fest, wer Sie vertreten darf, wenn Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren.
Das kann notwendig werden bei:
- einem schweren Unfall
- Krankheit
- Demenz oder Alzheimer
✅ Die Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Sie bestimmen eine oder mehrere Vertrauenspersonen – zum Beispiel für:
- Bank‑ und Vermögensangelegenheiten
- Vertretung bei Behörden und Gerichten
- medizinische Behandlungen und Entscheidungen
- Pflege, Heimunterbringung oder Betreuung
👉 Sie entscheiden wer, was und in welchem Umfang.
Damit eine Vorsorgevollmacht gültig ist, gelten klare Regeln:
- Errichtung bei Notar oder Rechtsanwalt
- Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)
- Wirksamkeit erst bei Eintritt des Vorsorgefalls
✔️ nicht zeitlich befristet ✔️ jederzeit widerrufbar
Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist eine große Vertrauenssache. Daher empfehlen wir eine professionelle rechtliche Beratung.
Unsere Expertin für Vorsorgevollmachten:
RA Mag. Natalie König‑Bechter
LL.M. Deuringstraße 9 in 6900 Bregenz
05574 42369
office@koenig-bechter.at
www.koenig-bechter.at
Viele Kundinnen und Kunden fragen uns:
Kosten: ca. 500 bis 1.500 Euro, je nach Umfang
Gut zu wissen: Mit einem passenden Rechtsschutz‑Zusatzbaustein können diese Kosten oft mitversichert werden – häufig schon ab rund 10 € Mehrprämie pro Jahr.
„Wir prüfen unabhängig, ob und wie diese Kosten für Dich absicherbar sind.“
Viele Menschen zwischen 50 und 70 Jahren stellen sich diese Fragen:
- Wer bezahlt meine Bestattungskosten?
- Wer ist bezugsberechtigt?
- Wer organisiert alles im Ernstfall?
- Wer übernimmt einen Rücktransport aus dem Ausland?
Eine private Bestattungsvorsorge schafft Klarheit und entlastet Ihre Angehörigen emotional und finanziell.